🚨 Meldung über terroristische Inhalte
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung des Missbrauchs von Hostingdiensten für die öffentliche Verbreitung terroristischer Online-Inhalte gelten folgende Bestimmungen:
1. Meldung von Inhalten
Wenn Sie auf terroristische Inhalte stoßen, können Sie diese an folgende E-Mail-Adresse melden oder unser Formular nutzen:
Eine Kontaktaufnahme ist in Deutsch und Englisch möglich. Andere Anfragen an diese Adresse bleiben unbeantwortet. Für allgemeine Anliegen nutzen Sie bitte: kontakt@24fire-gmbh.de
2. Definition terroristischer Straftaten (TCO-VO)
- Angriffe auf das Leben einer Person mit möglichem Todesausgang
- Entführung oder Geiselnahme
- Schwere Zerstörung von Einrichtungen, Verkehrsmitteln, Infrastrukturen (inkl. IT-Systeme) oder Offshore-Plattformen, wenn Menschenleben gefährdet sind
- Überflutungen oder Explosionen, die Menschenleben gefährden
- Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Strom oder anderen lebenswichtigen Ressourcen
- Illegale Systemeingriffe oder Datenmanipulationen gemäß Richtlinie 2013/40/EU
3. Definition terroristischer Inhalte (TCO-VO)
- Aufrufe zur Begehung terroristischer Straftaten (direkt oder indirekt, z. B. durch Verherrlichung)
- Aufforderungen oder Anweisungen an Einzelpersonen oder Gruppen zur Begehung terroristischer Handlungen
- Beteiligung an Aktivitäten terroristischer Vereinigungen (z. B. Bereitstellung von Informationen oder finanzieller Unterstützung)
- Anleitungen zur Herstellung oder Nutzung von Sprengstoffen, Waffen oder gefährlichen Stoffen
4. Maßnahmen bei Meldung
Nach Eingang einer Meldung gemäß der TCO-VO können wir:
- die betroffenen Inhalte deaktivieren oder löschen,
- das Benutzerkonto sperren,
- den Vertrag fristlos kündigen.
5. Beschwerderecht
Betroffene haben folgende Möglichkeiten:
- Beschwerde mit Begründung einreichen (Ticket-System im Control Panel cp.nebuliton.io/submitticket.php oder E-Mail an tco@nebuliton.io). Ergebnis innerhalb von zwei Wochen.
- Wurde die Maßnahme durch eine Anordnung einer europäischen Behörde veranlasst, können Sie binnen 72 Stunden beim BKA Beschwerde einreichen. Bei Erfolg stellen wir die Inhalte wieder her.
- Unabhängig davon können jederzeit weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.